Die ortsübliche Vergleichsmiete ist ein zentraler Bezugspunkt im deutschen Mietrecht. Sie bestimmt, bis zu welcher Höhe Vermieterinnen und Vermieter die Miete in bestehenden Mietverhältnissen erhöhen dürfen und bildet damit eine wichtige Grundlage für Mietspiegel und Mietpreisanpassungen.
Das Center for Real Estate Studies hat 2016 im Auftrag des IVD (Immobilienverband Deutschland - Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.) in einer Studie untersucht, welche Auswirkungen eine solche Änderung auf Mietmärkte und Investitionsentscheidungen haben könnte.