Anpassung der ortsüblichen Vergleichsmiete 2016

Auswirkungen geplanter Änderungen beim Mietspiegel

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist ein zentraler Bezugspunkt im deutschen Mietrecht. Sie bestimmt, bis zu welcher Höhe Vermieterinnen und Vermieter die Miete in bestehenden Mietverhältnissen erhöhen dürfen und bildet damit eine wichtige Grundlage für Mietspiegel und Mietpreisanpassungen.

Das Center for Real Estate Studies hat 2016 im Auftrag des IVD (Immobilienverband Deutschland - Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.) in einer Studie untersucht, welche Auswirkungen eine solche Änderung auf Mietmärkte und Investitionsentscheidungen haben könnte. 

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Hintergrund der Untersuchung

Der Mietspiegel dient dazu, ein durchschnittliches Mietniveau für vergleichbare Wohnungen innerhalb einer Stadt oder Region zu ermitteln. In diese Berechnung fließen üblicherweise Mieten ein, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums neu vereinbart oder verändert wurden.

Eine Ausweitung dieses Zeitraums würde dazu führen, dass auch ältere Mietverträge stärker in die Berechnung einbezogen werden. Ziel dieser Überlegung ist es, eine breitere statistische Basis zu schaffen, insbesondere in Märkten mit wenigen verfügbaren Beobachtungen. 

Ergebnisse der CRES-Analyse

Die Untersuchung zeigt, dass eine deutliche Verlängerung des Betrachtungszeitraums auch unerwünschte Effekte haben kann.

Zu den zentralen Erkenntnissen gehören:

  • Ältere Mietverträge weisen häufig deutlich niedrigere Mieten auf
  • Werden diese stärker berücksichtigt, sinkt der statistische Durchschnitt der Vergleichsmiete
  • Dadurch kann das zulässige Mieterhöhungspotenzial deutlich begrenzt werden
  • In dynamischen Wohnungsmärkten kann dies die Mietentwicklung stark abbremsen

Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Regelung unter bestimmten Rahmenbedingungen faktisch einem teilweisen Mietenstopp gleichkommen könnte.

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Prof. Dr. Marco Wölfle
Prof. Dr. Marco Wölfle

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